Das nächste Parteiverbot ist immer das schwerste: Deutsche Unseredemokraten und ihre Weltmission

vor etwa 1 Jahr

Das nächste Parteiverbot ist immer das schwerste: Deutsche Unseredemokraten und ihre Weltmission
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Zu den bekanntesten deutschen Innovationen der letzten Jahre gehört die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates, eine Art Thermomix der staatlichen Diskurslenkung. Da der Begriff keine definierten Grenzen kennt, eignet er sich zur nahezu beliebigen Verdachtsschöpfung nicht nur gegen politische Gruppen, sondern auch gegen einzelne Bürger. Der Grundgedanke der vDdS lautet: Nicht die Staatsvertreter müssen sich um Legitimierung durch die Bürger bemühen, sondern umgekehrt, der Bürger schuldet sie ihnen, und es kann für ihn zu unangenehmen Konsequenzen führen, wenn er dabei herumzickt.

Wie fast immer entsteht zu einem neuen Begriff auch die dialektische Ableitung, nämlich die bisher wenig beachtete Delegitimierung des Staates von innen. Das, was wohlmeinende deutsche Politiker und Journalisten für die USA, Ungarn und andere internationale Verdachtsfälle diagnostizieren, nämlich die Aushöhlung von Institutionen, kommt in Deutschland so schnell und erfolgreich voran wie kaum irgendwo sonst. Aushöhlen beziehungsweise unterminieren kann sich eine Institution nur selbst, so, wie in Wirklichkeit nur Staatsvertreter den Staat delegitimieren können. Während sich dieser Prozess gerade im Inneren abspielt, nimmt die Vorreiterrolle Deutschlands nach Außen gleichzeitig ganz neue Formen an. Am 8. Mai 2025, zum 80. Jahrestag des Kriegsendes, zeigte sich das neue Selbstverständnis des politisch-medialen Komplexes in seiner ganzen Feiertagspracht. Beides gehört zusammen wie Yin und Yang.

Um mit der Selbstdelegitimierung zu beginnen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz, Erfinder der vDdS, stufte bekanntlich die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein, veröffentlichte allerdings nur den Befund und eine kurze Mitteilung. Das Gutachten selbst bleibt für die Öffentlichkeit Verschlusssache, jedenfalls offiziell – im Zuge der juristischen Auseinandersetzung wiederholt der Nachrichtendienst die Einstufung vorerst nicht, aber sie bleibt bestehen; entgegen anderslautenden Meldungen nimmt die Behörde sie nicht zurück. Die Bürger sollen also erfahren, dass es sich bei der größten Oppositionspartei um eine Organisation der Unberührbaren handelt. Sie sollen daraus auch unbedingt ihre Schlussfolgerungen ziehen, was ja im Übrigen auch bereits geschieht. Da arbeiten einige schon der politischen Führung entgegen.

Das Publikum soll aber nicht erfahren, worauf der Verfassungsschutz sein Urteil stützt. Jedenfalls nicht auf dem institutionellen Kanal. Als beispielsweise dieses Medium in Köln nach dem Gutachten fragte und um Einsichtnahme bat, lautete die Antwort: Gutachten zur Einstufung von Parteien seien grundsätzlich nicht öffentlich. Daraus dürfe aber nicht der Schluss gezogen werden, es gebe überhaupt kein Papier zur AfD. Einer ganzen Reihe von Kollegen ging es genauso, aber eben nicht allen.

Schon Ende 2024 ließ Jean Peters, Mitarbeiter der gesichert regierungsfinanzierten Plattform „Correctiv“, in einem Gespräch mit der Weltwoche sein Detailwissen aufblitzen, als er fallenließ, das Verfassungsschutzdokument zur AfD liege mittlerweile in der dritten Fassung auf den Schreibtischen der Nachrichtendienstler. Der Spiegel bekam in Faesers letzten Amtstagen die ganzen 1108 vertraulichen Gutachtenseiten, um sie privilegiert auszuwerten. Das Blatt veröffentlichte nicht den gesamten Wortlaut, sondern einen Ausschnitt mit Kommentarrahmung, es übernahm also faktisch die Pressearbeit für den Geheimdienst. Immerhin erfährt man auf diese Weise, dass zu den 353 gesammelten AfD-Äußerungen in dem Dossier auch folgendes Zitat von Alice Weidel gehört, die 2023 zu den gewalttätigen Ausschreitungen von französischen Jugendlichen mit arabischen Wurzeln meinte: „Natürlich ist das bei uns möglich, weil dadurch die Parallelgesellschaften gefördert wurden, wenn sie einfach […] einen zu großen Influx haben von Menschen aus einem kulturfremden Kontext, aus gewaltbereiten Kulturen, so Messerkriminalität zum Beispiel.“ Der Verfassungsschutz ordnet das in die Kategorie „ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen und Positionen“ ein.

In den Belegen für staatsgefährdende Verfassungsfeindlichkeit findet sich auch ein Posting der Bundespartei auf X: „Freibäder sind zu Angsträumen geworden, Messerattacken an der Tagesordnung, während die etablierten Parteien wegschauen“, illustriert mit einem dunkelhäutigen Männerarm und einer Hand, die ein blutverschmiertes Messer hält. In dem Jahr, als die Partei diesen verfassungsschutzrelevanten Inhalt twitterte, schloss die Berliner Polizei beispielsweise das Freibad Gropiusstadt und das Columbia-Bad vorübergehend, weil sie die Gewalt zwischen Gruppen dort nicht mehr anders eindämmen konnte. Immerhin: Durch die Badschließung verschwindet praktischerweise auch der Angstraum, jedenfalls für den Moment.

Was die Messerkriminalität angeht: Im Jahr 2024 gab es deutschlandweit 29.000 polizeibekannte Fälle von Angriffen mit einer Stichwaffe, eine Steigerung von 11 Prozent zum Vorjahr, im Schnitt endet alle drei Tage ein Angriff tödlich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bestreitet die Entwicklung im Gegensatz zu früher auch nicht mehr. Er ordnet das Geschehen nur etwas anders ein als die AfD, nämlich sinngemäß: „Nun stechen sie halt zu.“

Rhetorisch durchaus zugespitzte Äußerungen kommen auch vor, etwa: „Islamistische Hetzer, die geistig in der Steinzeit leben, haben in unserem Land nichts zu suchen.“ Oh pardon, hier irrte sich der Autor gerade in der Spalte. Das Zitat stammt nämlich von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser, die im Juni 2024 das Mannheimer Messerattentat auf Michael Stürzenberger und den Polizisten Rouven kommentierte. Deshalb landete es auch nicht in der Verfassungsschutz-Rubrik „ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen“ beziehungsweise „Islamophobie“, sondern in der gesichert verfassungsschutzfernen Sparte‚ was verantwortliche Politiker nach islamischen Anschlägen so von sich geben, um entschlossenes Handeln anzukündigen, zu dem es dann aber nie kommt.

Neben den einzelnen Zitaten enthält das Verfassungsschutzgutachten die Behauptung, jeder, der einen historisch-kulturellen Volksbegriff benutze, mache sich damit automatisch zum Verfassungsfeind. Einen solchen Begriff benutzte bisher jede Bundesregierung, etwa in Bezug auf die Russlanddeutschen oder die Förderung deutscher Kultur in Rumänien. Er findet sich sogar im Grundgesetz. Dass der Nachrichtendienst auftragsgemäß für das Vorgehen gegen eine Oppositionspartei Äußerungen und Begriffe zusammenstellt, die andere ganz ähnlich benutzen, ohne damit die Aufmerksamkeit der Behörde auf sich zu ziehen, macht das Einstufungsgutachten zu einer bizarren, aber auch lächerlichen Angelegenheit. Und dass angeblich geheime Informationen aus dem Bereich des Innenministeriums bei Vertrauensjournalisten landen, passiert auch nicht zum ersten Mal. Von der morgendlichen Polizeiaktion gegen den Herausgeber von Compact, der einem Polizeigroßaufgebot die Tür im Bademantel öffnen musste, wussten genügend Presseleute, die sich schon beizeiten eine günstige Kameraschussposition sichern konnten.

Als 2021 die Republik angeblich im letzten Moment vor einer Machtübernahme durch ältere Herren und Damen um Prinz Reuß gerettet wurde, kannten gut zwei Dutzend Journalisten schon lange vorher Orte und Uhrzeit der hochgeheimen Polizeiaktion. Der Prozess gegen die neun Beinaheputschisten schleppt sich übrigens ins zweite Jahr, ohne dass die Staatsanwaltschaft bisher irgendwelche konkreten Pläne der Angeklagten zum Regierungssturz vorgelegt hätte. Schon seit Monaten gibt es kaum noch Medienberichte über das Verfahren.

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