Dänemark verfolgt seit Jahren einen restriktiven Kurs in der Asyl- und Migrationspolitik. Ziel ist es, die Anzahl neu ankommender Asylsuchender und Migranten möglichst gering zu halten und den Aufenthaltsstatus bereits anwesender Personen konsequent zu überprüfen.
Diese fünf Dinge könnte die Bundesrepublik bei den nordischen Nachbarn lernen:
In Dänemark sind Aufenthaltstitel in der Regel nur für ein oder zwei Jahre gültig und können bei fortbestehendem Schutzbedarf verlängert werden. Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung wird frühestens nach acht Jahren erteilt – unter strengen Voraussetzungen (z. B. kontinuierliche Beschäftigung, Sprachtests). Auch der Familiennachzug ist erst nach mindestens zwei Jahren möglich. Eine regelmäßige Überprüfung des Aufenthaltsstatus ermöglicht es, den Schutzbedarf laufend zu prüfen. Wer die Anforderungen (etwa Integrationsleistungen) erfüllt, hat eine Perspektive; wer nicht, muss mit Ablauf der Frist das Land verlassen.
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