Auf einer gemeinsamen Fraktionsklausur haben die Berliner Abgeordneten von CDU und SPD beschlossen, das Neutralitätsgesetz zu ändern. Dort ist es muslimischen Lehrerinnen untersagt, im Unterricht Kopftuch zu tragen. Künftig soll das grundsätzlich erlaubt sein.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023, nachdem ein pauschales Kopftuchverbot für Staatsbedienstete verfassungswidrig ist. Nur wenn der Schulfrieden gefährdet sei – so urteilen die Richter – könnten religiöse Symbole auch weiterhin für Lehrkräfte verboten werden.
Die Änderung des Neutralitätsgesetzes soll am 10. Juli verabschiedet werden.
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