Die SPD will mit den Stimmen der CDU eine Juristin nach Karlsruhe katapultieren, die in bioethischen Fragen Positionen vertritt, die vom bisherigen Konsens weit entfernt sind. Dort soll Frauke Brosius-Gersdorf dann auf Jahrzehnte hinaus am Bundesverfassungsgericht viele linke Entscheidungen treffen und ebensolche Urteile fällen – Urteile, die die Rechtstheorie, aber auch die Rechtsprechung in der Praxis und damit die praktische Rechtsordnung in diesem Land auf Jahrzehnte hinaus verändern würden.
Die SPD spekuliert insbesondere darauf, dass Brosius-Gersdorf, wäre sie erst Verfassungsrichterin, den Ersten Senat dazu bewegen könnte, den § 218 StGB („Abtreibungsparagraph“) komplett zu streichen, wodurch die Abtreibung bis zur 12. Woche entkriminalisiert würde. Denn Frau Brosius-Gersdorf hat genau die Einstellung zur Abtreibung, die das rot-grüne Milieu liebt. Ihre zentrale Aussage zur Abtreibung lautet so: „Menschenwürde (Art. 1 GG) gilt erst ab Geburt.“ Aus dieser Hypothese leitet sie dann sofort eine Folgethese ab, die besagt: Wenn die Menschenwürde erst ab Geburt gilt, dann „hat der ungeborene Fötus zwar grundrechtlichen Lebensschutz (Art. 2 GG), es kommt ihm aber keine Menschenwürde zu.“ Sind diese beiden Prämissen aber wahr – was Brosius-Gersdorf annimmt –, dann ist eine Abtreibung in den ersten zwölf Lebenswochen legitim und kann ergo nicht unter Strafe stehen, da es keinen Konflikt mit der Menschenwürde gibt.
Diese Thesen sorgen in linksgrünen Kreisen für helle Begeisterung und bei der CDU immerhin noch für respektvollen Applaus – aber woher stammen sie? Um das gleich vorwegzunehmen: nicht von Brosius-Gersdorf selbst, denn die ist bislang weder als originelle Denkerin noch als Starjuristin aufgefallen. Nein, diese Thesen stammen von Peter Singer – und da wiederum aus dessen Praktischer Ethik.
Der Philosoph Peter Singer
Wer ist jetzt Peter Singer, was sagt er in seiner Ethik, und warum kommt ausgerechnet eine Frauke Brosius-Gersdorf darauf, sich – wissentlich oder nicht – auf Singers Thesen über Abtreibung zu berufen?
Peter Singer (geb. 1946 in Melbourne, Australien) ist ein australischer Moralphilosoph. Er lehrt seit 1999 an der amerikanischen Princeton University und ist bekannt für seine Arbeiten zur Tierethik, Bioethik und angewandten Ethik. Singer vertritt einen präferenzutilitaristischen Ansatz, bei dem das Abwägen von Interessen im Zentrum moralischer Urteile steht. Mit „Präferenzutilitarismus“ ist eine Ethik gemeint, der zufolge nicht das Streben nach dem maximalen Glück aller (wie im hedonistischen Utilitarismus von Jeremy Bentham oder John Stuart Mill, zwei britischen Philosophen des 19. Jahrhunderts) im Zentrum moralischen Handelns steht, sondern die Erfüllung der individuellen Präferenzen eines jeden Menschen. Einfach ausgedrückt heißt das: Der Mensch soll im Leben nicht maximalen Genuss und Freude für die ganze Gesellschaft anstreben – das wäre Hedonismus –, sondern die Ziele verfolgen, die seinen persönlichen Interessen am meisten entsprechen. Bei Eltern, die ein unheilbar krankes Kind haben (dazu kommen wir gleich), kann das beispielsweise bedeuten, dass sie dieses Kind – da es ihnen lästig ist und vom Leben ohnehin nichts mehr zu erwarten hat – töten wollen, was nach Singer straffrei möglich sein sollte.
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