Nach der überaus prominenten NIUS-Werbekampagne in der Berliner U-Bahn und an Bussen erklären die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), dass die Kampagne gestoppt wird. Die BVG habe den Vermarkter aufgefordert, die Kampagne „mit sofortiger Wirkung zu beenden“. Als Anlass für diesen Schritt wird ein „Werbemotiv auf Social Media“ genannt, das „den Eindruck“ erzeuge, in der U-Bahn zu hängen. Welches Motiv gemeint ist, lässt die BVG offen.
In einer Pressemitteilung heißt es konkret: „Die BVG hat ihren Werbevermarkter heute aufgefordert, die Werbekampagne des Portals Nius mit sofortiger Wirkung zu beenden. Anlass ist die Veröffentlichung eines Werbemotivs auf Social Media, das den Eindruck erzeugt, es hinge in der Berliner U-Bahn, und das aus Sicht der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet.“
„Die BVG ist als öffentliches Unternehmen an die Grundrechte gebunden. Dazu gehören insbesondere die Meinungsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies bedeutet auch, dass Werbeflächen grundsätzlich diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Werbemotive dürfen dabei nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen“, heißt es weiter.
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