Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen nicht pauschal einstellen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange der betroffenen Ausländer zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das Gericht mit.
In dem verhandelten Fall ging es um eine afghanische Frau, die sich seit 2016 in Afghanistan für Frauenrechte engagiert hatte, sowie um ihre minderjährigen Söhne. Die Bundesregierung hatte ihr 2021 eine Aufnahmeerklärung nach der sogenannten Menschenrechtsliste erteilt. Das war ein Programm für Personen, die sich für Meinungsfreiheit, Demokratie und insbesondere Frauenrechte exponierten und dabei mit deutschen Behörden zusammengearbeitet hatten – und deswegen womöglich unter der Taliban-Herrschaft bedroht sind.
Die Familie hatte sich über Jahre um die notwendigen Reisedokumente und Visa bemüht. Doch nach dem Regierungswechsel im Frühjahr 2025 vereinbarten die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag, freiwillige Aufnahmeprogramme für Afghanistan aus der Ampel-Regierung so weit wie möglich zu beenden. Im Dezember 2025 erklärte das Bundesinnenministerium rund 640 Aufnahmeerklärungen, darunter die der Beschwerdeführer, für „ungültig und erloschen“. Die Deutsche Botschaft in Islamabad hatte daraufhin die bereits gestellten Visaanträge pauschal abgelehnt.
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