Die Bundesregierung nutzt das milliardenschwere Schuldenpaket für Verteidigung im großen Stil, um laufende Kosten zu decken und die Schuldenbremse auf diesem Wege zu umgehen. Das zeigen Recherchen von NIUS.
So sind im Haushaltsentwurf für 2025, über den der Bundestag im September abstimmen soll, zahlreiche Posten als „Bereichsausnahmen“ angegeben – das bedeutet, dass sie als Verteidigungsausgaben gewertet und der Schuldenbremse nicht angerechnet werden. Viele dieser Ausgaben haben jedoch mit Verteidigung kaum etwas zu tun. So werden etwa Beamtengehälter, Dienstreisen, Grundstücks-Pachten und Arbeitsgeräte auf Pump finanziert.
Im März hatte der zu diesem Zeitpunkt bereits abgewählte Bundestag den Weg für eine Grundgesetzänderung zur Erhöhung der Schuldenaufnahme frei gemacht. Einerseits wurden Sonderschulden für Infrastruktur und Klimaschutz in Höhe von 500 Milliarden Euro beschlossen. Andererseits wurde festgelegt, dass Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit ab einer Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts von der Schuldenregel ausgenommen sind. Neben Verteidigungsausgaben fallen darunter, so steht es nun im Grundgesetz, auch „Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“.
Friedrich Merz wirbt am 18. März für die Grundgesetz-Änderung, die die Aufnahme von Milliarden-Schulden ermöglicht.
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