Ein Bürgergeldempfänger verbringt drei Monate in Portugal – und erhält trotzdem weiter Leistungen vom Staat. Das sächsische Landessozialgericht hat das Jobcenter in einem grundsätzlichen Beschluss gestoppt und klargestellt: Wer aus einem „wichtigen Grund“ vorübergehend ins Ausland muss, verliert seinen Anspruch nicht automatisch. Der Fall zeigt, wie sehr sich gesetzliche Regeln und reale Lebenslagen manchmal kreuzen. Über den Fall hatte zuerst das Portal gegen-hartz.de berichtet.
Der Mann soll demnach unter einer schweren psychischen Erkrankung gelitten haben. Ein psychiatrisches Attest bescheinigte, dass der Aufenthalt in Portugal der Stabilisierung seiner Gesundheit diene und ärztlich empfohlen worden sei. Das Jobcenter verweigerte dennoch die Zustimmung zur sogenannten Ortsabwesenheit und strich die Zahlungen. Für die Behörde war die Sache klar: Wer Leistungen bezieht, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und für das Jobcenter erreichbar bleiben.
Ein Bürgergeldempfänger sah im Urlaub in Portugal (hier ein Bild der Algarve) in Absprache mit seinem Arzt einen Beitrag für seine psychische Gesundheit.
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