„Meine Stellungnahme war sehr stark geprägt von den damaligen medizinischen Erkenntnissen und Einschätzungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Heute in der jetzigen Perspektive haben wir einen ganz anderen Zuwachs an Wissen“, rechtfertigte die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf am Dienstagabend bei Lanz ihren Einsatz für eine „verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht“.
Mehrfach verwies sie auf den angeblich fundamental konträren Wissensstand von heute und November 2021, jener Zeit, in der sie gemeinsam mit ihrem Mann eine Stellungnahme für die Universitäten Potsdam und Leipzig verfasst hatte, in der Sätze stehen wie dieser:
„Es ist Aufgabe des Staates, die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, wirksam davor zu schützen, dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird.“
Mit dieser Argumentation, Geimpfte würden durch Ungeimpfte „bedroht“ bringt sie in der Stellungnahme sogar für eine „Pflicht zur Impfpflicht“ ins Spiel.
Immer wieder versucht sie am Dienstagabend bei Lanz geschickt, den Eindruck zu erwecken, sie treffe ihre Einschätzungen im Gegensatz zu all den politischen Agitatoren rein faktenbasiert und auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. „Das ist mein Standpunkt als Rechtswissenschaftlerin“, sagt sie, und: „Ich wollte einen wissenschaftlichen Beitrag zu dem leisten, worüber die Welt in der Corona-Pandemie diskutiert hat.“ Selbstverständlich könne man „das heute alles völlig anders sehen.“
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