Während Juristen mit linksradikaler Vergangenheit in Deutschland Spitzenpositionen und Richterämter bekleiden, darf der rechte Anwalts-Anwärter John Hoewer sein Referendariat nicht antreten. Nach Ansicht des Koblenzer Verwaltungsgerichts wird er „aufgrund seiner schriftstellerischen und politischen Tätigkeiten aus der jüngeren Vergangenheit den Mindestanforderungen an seine Verfassungstreuepflicht nicht gerecht“. Doch: Ist es rechtens, jemandem deshalb ein Berufsverbot zu erteilen? Uni-Professor Volker Boehme-Nessler sagt: Nein. Er hält die Entscheidung des Gerichts für ein „Fehlurteil“.
Der Beschluss, mit dem das Gericht den Einspruch von Hoewer gegen sein Berufsverbot zurückweist, klingt zunächst durchaus schockierend: Der 38-Jährige war in der Vergangenheit Vorstand im inzwischen als rechtsextremistisch eingestuften Verein „Ein Prozent“, Mitglied der Jungen Alternative (JA) und hat einen Roman geschrieben, in dem rassistische Bezeichnungen wie „Affenjunge“, „Erdnuss-Louis“, „Schimpanse“ und „Neger“ fallen.
Der Gerichtsbeschluss legt dem 38-Jährigen unter anderem zur Last, er lasse den „Erzähler eine angestrebte ethnische Segregation damit erklären, dass Nudeln und Kartoffeln für sich genommen köstlich seien, man sie aber nicht zusammen in einer Pfanne zubereiten möge.“ Darüber hinaus, heißt es, vertrete Hoewer die These, „Maghrebiner“ seien keine „richtigen Franzosen“. Auch wird ihm zur Last gelegt, er habe behauptet, David Alaba könne wegen seiner Hautfarbe kein Deutscher oder Österreicher sein. Im Beschuss steht außerdem: „Zudem wird ausgeführt, ein ‚Affenjunge‘ oder ‚Schimpanse‘ solle keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Insbesondere schwarze Menschen werden durchgehend als ‚Neger‘, ‚Erdnussköpfe […] oder Erdnuss-Louies‘ oder mit Affenvergleichen pauschal herabgewürdigt.“ Eine Romanfigur äußere, dass der Staat dafür sorgen solle, „dass wir nicht zu Fremden im eigenen Land werden“.
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Das Gericht konstatiert: „Diese Aussagen sprechen für sich. Sie verdeutlichen, dass der Antragsteller ein mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbares Menschenbild vertritt, welches er durch die Verwendung menschenverachtender Bezeichnungen zum Ausdruck bringt.“
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