In Berlin ist der Einsatz von Tausalz auf Bürgersteigen und Fahrradwegen eigentlich streng untersagt. Nur die Stadtreinigung (BSR) darf Tausalz auf den Verkehrsstraßen einsetzen. Eingeführt wurde die Regelung unter der vorherigen rot-grünen Regierung. Sie stellte kein größeres Problem dar, während die Winter mild und trocken waren. Doch in diesem Winter ist es anders: Temperaturen bis minus 10 Grad und regelmäßiger Schnee sowie Eisregen führen dazu, dass die Bürgersteige massiv vereist sind.
Nach tagelangem Ringen mit dem Koalitionspartner SPD hatte die Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) am vergangenen Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Einsatz von Tausalz legalisiert. Bis dato drohten 10.000 Euro Strafe für einen Verstoß gegen das Verbot.
Das Verbot ist jedoch nun wieder in Kraft. Der Naturschutzbund Berlin (NABU) hatte gegen die Allgemeinverfügung geklagt. Das Berliner Verwaltungsgericht gab dem NABU nun Recht. „Umwelt- und Naturschutz dürfen auch in Ausnahmesituationen nicht einfach per Allgemeinverfügung ausgehebelt werden“, so die Geschäftsführerin des NABU Berlin Melanie von Orlow.
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