Van Langenhove verurteilt: Wenn selbst wahre Aussagen strafbar werden

vor etwa 2 Monaten

Van Langenhove verurteilt: Wenn selbst wahre Aussagen strafbar werden
Bildquelle: Tichys Einblick

Ein belgisches Gericht hat den früheren Abgeordneten Dries Van Langenhove zu 4.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Vorwurf lautet „Hassrede“. Der politische Kern des Falls ist deutlich größer als diese Summe. Hier wird nicht nur ein einzelner Migrationskritiker getroffen. Hier wird vorgeführt, was von Meinungsfreiheit übrigbleibt, wenn der Staat festlegt, welche Schlüsse Bürger aus Fakten ziehen dürfen.

Auslöser war eine Vorlesung im Februar 2024 an der Katholischen Universität Löwen. Offiziell sollte es um regenerative Landwirtschaft gehen, tatsächlich sprach Van Langenhove nach Darstellung der Anklage über Masseneinwanderung, Wohnungsnot, sinkende Bildungsstandards, Kriminalität und „Superdiversität“. Er berief sich nach eigenen Angaben auf Statistiken, Studien und wissenschaftliche Daten. Gegen ihn zogen unter anderem die Universität und die staatlich finanzierte Antidiskriminierungsstelle Unia vor Gericht, das Langenhove nun in zwei von drei Punkten schuldig sprach.

Nach den von Van Langenhove veröffentlichten Auszügen soll es für die strafrechtliche Bewertung keine entscheidende Rolle spielen, ob seine Aussagen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Statistiken beruhen. Ihm werde nicht vorgeworfen, falsche Informationen verbreitet zu haben. Vorgeworfen werde ihm, Fakten so dargestellt zu haben, dass sie Hass gegen geschützte Gruppen schüren könnten.

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