Die Bundesregierung hält ein Rechtsgutachten zu Zurückweisungen an der deutschen Grenze geheim. Ein Antrag des Tagesspiegels auf Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde negativ beschieden, wie das Blatt selbst berichtet. Nicht einmal mit Schwärzungen sei die Ausarbeitung herausgegeben worden.
Was genau in dem Gutachten steht, ist entsprechend nicht bekannt. Es war noch die Scholz-Regierung, die die Auswertung von Rechtsprechung und juristischen Stellungnahmen in Auftrag gab und fortlaufend überarbeiten ließ, wie der Tagesspiegel schon im März enthüllte.
Grund für die Zurückhaltung des Gutachtens soll die Befürchtung „nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen“ sein. Eine „Beeinträchtigung der diplomatischen Verhältnisse, insbesondere des gegenseitigen Vertrauens“ sowie der „notwendigen Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen“ sei zu vermeiden.
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