Baden-Württemberg: Muss die Landtagswahl wiederholt werden?

vor 3 Monaten

Baden-Württemberg: Muss die Landtagswahl wiederholt werden?
Bildquelle: Tichys Einblick

„Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ Die Volljährigkeit der Wähler von Bundestag und den Landtagen ist ein Verfassungsbefehl. Eine Gruppe von Beteiligten, vor allem aus Bayern, hat gegen die Landtagswahl vom 8. März 2026 Front gemacht, an der auch 16-Jährige teilgenommen haben. „Wir beantragen, das Wahlrecht für Minderjährige zu verwerfen, das in Baden-Württemberg erst 2022 neu eingeführt wurde, und verlangen, die Wahl allein unter volljährigen Wählern zu wiederholen.“ So heißt es in der Klageschrift, die dem Verfassungsgericht in Karlsruhe Ende März zugestellt wurde. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre setze eine Änderung der Verfassung voraus, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist.

Der Landtag hat 2022 das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Die Volksvertretung sollte „jünger“ werden und ist auch „jünger“ geworden. Im Grundgesetz heißt es jedoch: „Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ Dadurch wird das Wahlrecht für Minderjährige ausgeschlossen. Nach Art. 28 Abs. 3 GG muss der Bund gewährleisten, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten entspricht (Homogenitätsprinzip). Und Bundesrecht bricht Landesrecht.

In Bayern und neun anderen Bundesländern bleibt es bei 18 Jahren. In Baden-Württemberg ist das nicht der Fall. Die Besetzung des Bundesrates ist nicht verfassungskonform. An der Landtagswahl vom 8. März 2026 haben Unmündige mitgewirkt. Sie muss unter volljährigen Wählern wiederholt werden. Wer das Wahlrecht für Minderjährige haben will, muss zuvor das Grundgesetz ändern – und zwar mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

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