ARD und ZDF wollen Rundfunkbeitrags-Erhöhung vor Verfassungsgericht einklagen

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ARD und ZDF wollen Rundfunkbeitrags-Erhöhung vor Verfassungsgericht einklagen
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ARD und ZDF wollen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen – weil der Rundfunkbeitrag nicht wie gewünscht im Januar 2025 erhöht wird. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat eine notwendige Erhöhung des Beitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat errechnet – doch weil auf der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober keine Einigung erzielt werden konnte, wird die Erhöhung nicht zum Jahreswechsel umgesetzt werden können.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die 2023 über die Rundfunkbeiträge mehr als neun Milliarden Euro erhielten, sehen jetzt ihre Arbeit gefährdet: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung“, erklärte beispielsweise ZDF-Intendant Norbert Himmler.

Am Dienstag haben die Sender deshalb Klage eingereicht – sie berufen sich auf die unabhängige Aufstellung der KEF. „Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen“, so Himmler.

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