Was die Bundesregierung zu vertuschen sucht, ist ein Wirtschafts- und eine Spionagethriller erster Ordnung, möglicherweise sogar Hochverrat. Die Bundestagsabgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) stellte der Bundesregierung eine einfache Frage:
„Trifft es nach Informationen der Bundesregierung zu, dass der damalige ‚Kanzleramtschef und Aufseher über die deutschen Nachrichtendienste‘, Wolfgang Schmidt, die Hinweise ausländischer Nachrichtendienste bezüglich der bevorstehenden Sprengung von Nord Stream zwar erhalten hat und dennoch seitens Deutschlands ‚keine Vorsorgemaßnahmen (…), keine verstärkte Überwachung, keine Marinepatrouillen‘ implementiert worden sind (vgl. www.cicero.de/aussenpolitik/nord-stream-attentat-auf-der-anklagebank-die-ukraine)?“
Die Folgen des Terroranschlags oder des militärischen Angriffs auf die Nord-Stream-Pipeline kann jeder Bürger an den gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten für sich persönlich errechnen. Wie die „Sprengung“ zu klassifizieren ist, ergibt sich aus der Beantwortung der Frage, wer die Täter waren. Doch dazu später.
Man sollte meinen, dass diese Frage sehr einfach zu beantworten ist, denn entweder hatte der damalige Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt Kenntnis von dem bevorstehenden Anschlag oder Angriff auf Nord Stream erhalten oder nicht, entweder wurde die Bundesregierung informiert von ausländischen Geheimdiensten oder nicht. Dazwischen gibt es nichts. Wie heißt es doch in der Bibel: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen“ (Mt 5,37).
Wie antwortet nun das von dem Christdemokraten geführte Kanzleramt auf diese einfache Frage:
„Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können.“
phoenix vor ort: Sondersendung zum mutmaßlichen beim CSD in Berlin, Teil II | 26.07.26










