Ein Gerichtsbeschluss bringt den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, in Bedrängnis. Das Verwaltungsgericht Köln entschied im Eilverfahren, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen und öffentlich so bezeichnen darf. Doch was folgt daraus?
Für die Führung des Verfassungsschutzes ist das eine schwere Niederlage, die auch in den großen Medien des Landes als solche aufgefasst wird. In einem viel beachteten Kommentar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreibt Autor Jasper von Altenbockum, das „Bundesamt, in dessen Gefolge mehrere Landesämter die AfD entsprechend hochstuften, hat an Glaubwürdigkeit verloren“.
Die Bild geht sogar noch weiter und erklärt, ein solcher Gerichtsbeschluss sei eigentlich ein „Rücktrittsgrund“ für den Behördenchef. Journalist Peter Tiede schreibt: „Das Gericht sagt klar: Wer eine Partei verbieten will – zu nichts anderem dient das Einstufungs-Gutachten –, muss mehr liefern, Interna haben. Die hat das Amt nicht geliefert – obwohl der Gerichtsvorgang inzwischen 20 Bände mit 7000 Seiten füllt.“
Spätestens, wenn auch das Hauptverfahren so wie nun das Eilverfahren entscheiden sollte – wovon auszugehen ist –, sei Sinan Selen nicht mehr tragbar: „Sollte das Kölner Gericht im Hauptverfahren bei seiner Einschätzung bleiben, ist Selen nicht mehr tragbar an der Spitze jener Behörde, die die Verfassung schützen und nicht politische Interessen verfolgen soll.“
Nancy Faeser (SPD) und Sinan Selen (parteilos)
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