Für Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) ist die Bewertung des Verfassungsschutzes eindeutig: „Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen.“ Die Partei mache den Staat und die demokratischen Institutionen verächtlich. Ob sich die Ministerin ihrer Wortwahl bewusst ist? Oder ist sie sich ihrer Wortwahl bewusst?
Wer in der DDR die staatliche oder gesellschaftliche Ordnung verächtlich machte, wurde strafrechtlich verfolgt. Insbesondere aufgrund von Paragraph § 220 StGB DDR „Öffentliche Herabwürdigung“: Dieser Paragraph stellte es unter Strafe, wenn jemand die „staatliche oder gesellschaftliche Ordnung“ der DDR herabwürdigte. Die Strafen konnten hierbei bis zu zwölf Jahre Freiheitsentzug betragen. In Frage kämm auch § 106 StGB DDR „Staatsfeindliche Hetze“: Dieser Paragraph wurde oft angewendet, wenn die Meinungsäußerung als besonders gefährlich für den Staat eingestuft wurde. In den Verfassungsschutzämtern wurde die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ 2021 im Zuge der Anti-Corona-Maßnahmen-Proteste als Beobachtungsgrund eingeführt.
Behrens behauptet weiter, Menschen mit Migrationshintergrund würden von der AfD Niedersachsen als Bürger zweiter Klasse betrachtet. Es werde unverhohlen die „Remigration“ von Millionen Menschen propagiert. Hier bezieht sie sich ganz offensichtlich auf eine Correctiv-Kampagne. In die Entscheidung des Verfassungsschutzes seien Entscheidungen von Gerichten eingeflossen. Man habe sich auf Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen gestützt. Diese seien „entlarvend“, so die Ministerin.
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