Es ist aufgrund der medialen Akzentuierung der Gedenkfeiern zum 8. Mai etwas untergegangen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sein 1.100 Seiten dickes, der Öffentlichkeit vorenthaltenes „Gutachten“ über die AfD bzw. die damit verbundene Einstufung der gesamten AfD als „gesichert extremistisch“ auf Eis gelegt. Die Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Einstufung wurde – zumindest vorläufig – von der Webseite genommen. Auch auf der Homepage des Bundesinnenministeriums ist dazu nichts mehr zu finden. Dabei hatte die damals Gerade-noch-48-Stunden-Ministerin Faeser (SPD) am 2. Mai ohne jede fachliche Prüfung durch ihr Amt noch groß verkündet, was das Ergebnis des BfV-„Gutachtens“ zur AfD sei.
Was folgte, wirkte – erneut – wie ein abgekartetes Spiel. Faeser hat ja Ende 2023 mindestens mit der Causa des strafversetzten Behördenchefs Arne Schönbohm bzw. informell-implizit im Verein mit ZDF-„Royal“-Mann Böhmermann gezeigt, wie Spielchen über Bande gehen. Die meisten Redaktionen der Alt-Presse ergötzten sich denn auch ab 2. Mai 2025 am „Gutachten“ zur AfD, einige davon hatten trotz angeblicher Geheimhaltung mindestens teilweise Einblick und zitierten daraus. Ein für seine stramme Antifa-Haltung bekannter SWR-Mann Georg Restle stellte ernsthaft die Frage, ob im ÖRR überhaupt noch AfD-Vertreter vor ein Mikrophon geholt werden dürften. NDR-Panorama-Moderatorin Anja Reschke hielt ein Verbot der AfD für quasi unumgänglich. Rote, Grüne, Linke, nicht wenige Unionisten, „woke“ Promis und ebenso „woke“ Politologen antizipierten umgehend ein Verbot der AfD durch „Karlsruhe“.
Wie ging es nach Faeser PR-Nummer vom 2. Mai weiter? Die AfD hat drei Tage nach Faesers öffentlichem Auftritt Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln (weil dort das BfV seinen Sitz hat) eingereicht und diese mit einem Eilantrag verbunden. Das Ziel: Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ sei umgehend juristisch zu stoppen. Eine Überraschung war die Klage nicht. 195 Seiten umfasst die AfD-Klageschrift, die beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln eingegangen ist. Darin stellt die AfD den Antrag, das Gericht möge es dem Bundesamt für Verfassungsschutz per Urteil untersagen, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzuordnen und als solche zu beobachten. An den 195 Seiten mag man ablesen, dass die AfD gewappnet war.
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