Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes

vor mehr als 1 Jahr

Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes
Bildquelle: Tichys Einblick

In den Koalitionsverhandlungen der zukünftigen Ampel wird alles in immer kleiner werdenden Einheiten zerteilt. Die Verhandler machen das, weil sie sich nicht über den Weg trauen. Beide schließen von sich auf den Anderen und misstrauen einander deshalb zu Recht. Ironischerweise gibt es aber keine Unterschiede mehr zwischen CDU und SPD. Beide Parteien wollen, wie die Grüne und die Linke, mehr Staat, mehr Vorschriften, mehr Regulierung, mehr Bürokratie und mehr Gängelung und wollen deshalb konsequenterweise die letzten verbliebenen Freiräume abschaffen. Sie, die seit Jahrzehnten, in unterschiedlich zusammengesetzten Regierungen das Land ruinierten und an allem scheiternten, wollen jetzt, großmäulig Deutschland retten.

Ein besonders brisanter Punkt ist die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetz. Die CDU will es abschaffen, die SPD sagt, sie wolle es behalten, nutzt es aber nur als Verhandlungsmasse. Die SPD fordert Geld als Gegenleistung. Das braucht sie für ihren darbenden Zeitungskonzern. Nebenbei kann sie sich als Hüter der Freiheit aufspielen, und am Schluss hat sie das Geld und das ihr genauso lästige Gesetz ist auch noch abgeräumt. Man könnte das unter anderen Umständen als Verhandlungsgeschick loben, nicht jedoch, wenn der Verhandlungspartner die CDU des Friedrich Merz ist. Die CDU kann keine Position räumen, denn sie hat keine mehr und ist auch seit langem nicht mehr in der Lage, irgendetwas inhaltliches zu formulieren.

Durch das Informationsfreiheitsgesetz wurden allein im letzten Jahr wichtige Information, gegen den expliziten Willen der Regierenden, freigeklagt. Das abenteuerliche Verhalten von Habeck und seinem Ministerium beim Atomausstieg durch Cicero und die Freigabe der Protokolle des Robert-Koch-Instituts, die das Magazin Multipolar erstritt. Ein der Mitkläger, Paul Schreyer, schreibt: “Die mehrere tausend Seiten langen internen Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs, die der Autor dieses Textes als Mitherausgeber des Magazins Multipolar freigeklagt hat, zeichnen allerdings ein anderes Bild. Hinter den Kulissen, so wird jetzt klar, haben die Wissenschaftler des RKI immer wieder Zweifel und Warnungen gegenüber der Regierungslinie geäußert, die aber von der Behördenleitung nie öffentlich gemacht wurden – offenbar, um die Regierung nicht zu kompromittieren. Dass das RKI kein unabhängiges Institut ist, sondern als nachgeordnete Behörde den Weisungen des Gesundheitsministers zu folgen hat, war zwar nie ein Geheimnis, doch das Ausmaß der politischen Steuerung in der Corona-Zeit wird erst durch die Protokolle sichtbar”.

Das IFG gilt natürlich nicht unbegrenzt. Geheimnisse des Staates und schützenswerte Interessen Dritter, etwa personenbezogene Daten, geistiges Eigentum oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sind vom Informationszugang grundsätzlich ausgenommen. Die EU erließ 2001 die Transparenzverordnung. Es regelt und ermöglicht den Zugang zu Informationen und Akten der Behörden, der EU-Kommission und amtliche Informationen des Rates und des Europäischen Parlaments.

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