Ab Juni 2027 darf Rattengift nicht mehr zur Prävention eingesetzt werden. Die sogenannte „befallsunabhängige Dauerbeköderung“ (BuD), die bislang Großbäckereien, Supermarktlager und Lebensmittelbetriebe vor Nagerbefall schützt, wird verboten. Künftig muss erst ein Befall durch Monitoring nachgewiesen werden, bevor mit Gift bekämpft werden darf. Damit schafft Deutschland eines seiner wichtigsten Instrumente zur Rattenbekämpfung ab und steht nun eventuell vor einer Rattenplage.
Die Entscheidung geht auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die zum Arbeitsministerium von SPD-Politikerin Bärbel Bas gehört, und das Umweltbundesamt unter SPD-Umweltminister Carsten Schneider zurück. Sie wollen auf sogenanntes „integriertes Schädlingsmanagement“ statt auf Präventionsgift setzen. Das bedeutet, dass die Ratten mit Überwachungstechnik verfolgt werden, statt präventiv bereits Gift einzusetzen.
Widerspruch erntet die Entscheidung bei den Experten. Manuel Klein, Vizechef des Verbands der Lebensmittelkontrolleure, sagte bei Welt, dass die Entscheidung der Ministerien „immens höheren Kosten und immens höherem Aufwand“ für Unternehmen bedeute. Das Gegenteil hatte die Koalition eigentlich versprochen. Immer wieder pocht man auf Entlastung und Entbürokratisierung.
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