Der Internationale Gerichtshof erklärt Klimaschutz zum Menschenrecht – gestützt auf die Annahme untergehender Inselstaaten. Doch die Realität zeigt: Die Inseln wachsen. Ein Gutachten mit gravierender empirischer Schwäche.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat ein Gutachten vorgelegt, das Staaten weltweit zu mehr Klimaschutz verpflichten soll, indem es ihnen völkerrechtliche Pflichten zur Vermeidung und Begrenzung von Treibhausgasen attestiert. Zwar ist das Gutachten juristisch nicht bindend – doch es wird von Medien, Aktivisten und Politikern bereits als wichtiges Signal und moralischer Imperativ inszeniert. Beim Deutschlandfunk fragt man schon ganz aufgeregt, ob das nun der „Game-Changer beim Klimaschutz“ sei.
Der DLF interviewte eine am Donnerstag eine zentrale Klimaaktivistin zum Gutachten.
Auch das Auswärtige Amt strich heraus, sich künftig auf das Gutachten beziehen zu werden. Und bei den Grünen verdeutlicht Bundestagsabgeordneter Felix Banaszak, mit welchem Argument moralischer Erpressung man künftig noch öfters zu rechnen hat:
Grundsätzlich ließe sich auch hier die Frage stellen, was das für ein Recht sein soll, das nicht einmal bindend ist (ausführliche NIUS-Analyse des Völkerrechts siehe hier).
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