In Dresden ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung gegen Robert Habeck vom Tisch. Nicht durch Urteil, sondern durch die in Deutschland beliebteste Alltagsabkürzung im politischen Betrieb: Einstellung gegen Geldauflage. 12.000 Euro, verteilt an drei gemeinnützige Vereine.
Wichtig ist dabei das Kleingedruckte, weil es das Große erklärt: Das ist juristisch keine Geldstrafe und kein Schuldspruch. Es ist der Preis dafür, dass man sich den Prozess spart, mitsamt Bühne, Schlagzeilen und dem Risiko, dass ein Gericht später einen anderen Tonfall findet als die eigene Verteidigung.
Ausgelöst wurde das Ganze durch eine Strafanzeige des BSW und von Sahra Wagenknecht. Anlass waren Aussagen Habecks bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden am 30. August 2024. Es ging um den Vorwurf, das BSW lasse sich „für seine Meinung bezahlen“, kaufe „Stimmen“ im Internet und baue „Trollarmeen“ auf.
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