Ein steht schon mehr als eine Stunde vor Verhandlungsbeginn fest: es wird voll im großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts zu Leipzig. Sehr voll. Denn die Richter müssen über eine bisher ungeklärte Frage entscheiden: Dürfen Bürger ihren Zwangsbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandfunk mindern, wenn die Öffentlich-Rechtlichen nicht das liefern, was ihnen Rundfunk- und Medienstaatsvertrag vorschreiben?
Denn dort steht eindeutig die Pflicht zur ausgewogenen und objektiven Berichterstattung. Der Medienstaatsvertrag verlangt sogar, dass die Anstalten den Respekt für unterschiedliche Meinungen nicht nur einhalten, sondern sogar „fördern“ sollten. Eine Bürgerin aus Bayern meinte, das sei nicht der Fall und klagte vor zwei Verwaltungsgerichtsinstanzen. Die wiesen ihre Klage ab, das Oberverwaltungsgericht ließ außerdem keine Revision zu. Die Klägerin und ihr Anwalt blieben hartnäckig, und erreichten vor dem Bundesverwaltungsgericht die Zulassung der Revision. Die Richter meinten, es sei eine grundsätzlich zu klärende Frage, ob die Öffentlich-Rechtlichen für die monatlichen 18,36 Euro liefern müssen, was im Staatsvertrag steht – also Meinungsvielfalt und ein realistisches Bild der Wirklichkeit. Die Öffentlich-Rechtlichen vertreten bis jetzt den Standpunkt: Sie können im Prinzip senden was sie wollen, das unterliege ihrer redaktionellen Hoheit. Gezahlt werden müsse unabhängig vom Programmangebot. Wer damit ein Problem habe, könne sich ja beim zuständigen Rundfunkrat beschweren.
Am Vormittag des 1. Oktober ist es so weit: Die Verhandlung vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht beginnt. Vor dem imperialen Gebäude in Leipzig stehen Demonstranten mit Schildern wie: „ÖRR ihr seid raus“ und „Medienstaatsvertrag einhalten! Meinungsvielfalt gewährleisten“. Uwe Stephan, der dieses Transparent trägt, klagt, wie er sagt, selbst vor dem Verwaltungsgericht gegen die Öffentlich-Rechtlichen, die Verhandlung dort steht allerdings noch aus. „Ich bin sehr gespannt, was heute herauskommt“, meint er. Die Schlange der Bürger, die das Verfahren verfolgen wollen, reicht durch den gesamten Vorraum. Der Platz reicht längst nicht für alle.
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