Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht – und mit ihm eine Reihe neuer Maßnahmen, die die finanzielle Freiheit der Bürger einschränken dürfte. Im Mittelpunkt steht die Einführung eines Vermögensregisters zur vollständigen Offenlegung privater Eigentumsverhältnisse, verbunden mit der Gefahr willkürlicher Vermögensabschöpfung. Diese Schritte ebnen zugleich den Weg für die Einführung des digitalen Euros. Die privaten Finanzen werden zur durchsichtigen Glaskugel für den Staat.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD setzt die Bundesregierung einen deutlichen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität. Kernstück dieses Vorhabens ist die neue EU-Behörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority). Die AMLA wird mit weitreichenden regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Befugnissen ausgestattet und soll die einheitliche Umsetzung der EU-Geldwäschevorschriften in nationales Recht der Mitgliedsstaaten gewährleisten. Der Sitz der Behörde ist in Frankfurt am Main geplant, wo rund 500 Mitarbeiter beschäftigt werden sollen. Die Bundesregierung und das Land Hessen unterstützen den Aufbau sowohl finanziell als auch organisatorisch.
Unter dem harmlosen Vorwand der „Transparenz“ treibt die EU ein Projekt voran, das den Bürgern den letzten Rest ihrer finanziellen Privatsphäre rauben könnte. Im Schatten der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde plant Brüssel die systematische Erfassung und Kontrolle von Vermögen. Seit 2021 arbeitet man an einer zentralen Datenbank, die alle Vermögenswerte von natürlichen und juristischen Personen in der EU ab einem Schwellenwert von 200.000 Euro bündeln soll.
Die Vorgaben sind rigoros: Meldepflicht für sämtliche Kontenbewegungen der letzten fünf Jahre, Aktienbestände, Unternehmensbeteiligungen, Anleihen, Kryptowährungen – selbst Bargeld muss deklariert werden. Wer Vermögen außerhalb der EU hält, bleibt nicht verschont: Auch internationale Werte sind dem Register zu melden.
Die AMLA wird dieses Überwachungsinstrument nicht nur verwalten, sondern ist auch mit weitreichenden Sanktionsbefugnissen ausgestattet. Bereits einfache Verstöße gegen die Meldepflicht können bei natürlichen Personen mit einer Million Euro Strafe geahndet werden, bei Banken sogar mit mehr als zehn Millionen. Darüber hinaus darf die Behörde Konten sperren, Transaktionen unterbinden, Dokumente einfordern und theoretisch Steuer- sowie Strafverfolgungsbehörden zu Hausdurchsuchungen losschicken, wenn sich die Person nicht der Obrigkeit beugt.
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