Die Kölner Anwaltskanzlei „Haintz legal“ hat Bundeskanzler Friedrich Merz abgemahnt. Der Vorwurf: unlautere Werbung für den Ludwig-Erhard-Gipfel der Weimer Media Group. Dieses Unternehmen gehört – entgegen anderslautenden Behauptungen in Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen – weiterhin zu gleichen Teilen Wolfram Weimer und seiner Frau Christiane Götz-Weimer.
Tickets für den Gipfel kosten mit Frühbucherrabatt bis zu 2.595 Euro. Die Einnahmen fließen direkt an die Weimers. Nach eigenen Angaben wurde die Abmahnung von einem Konkurrenzunternehmen der Weimer Media Group beauftragt, das „gegen die unlautere Werbung“ vorgehen und anonym bleiben will.
Auch andere führende Politiker trommeln für die Veranstaltung (man kann nur hoffen, dass sie davon wissen, geht man von den jüngsten Erfahrungswerten bei „The European“ aus): Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sieht ein „bayerisches Davos“, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche spricht von einer „einmaligen“ Mischung der Persönlichkeiten, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner lobt die besonderen Gesprächspartner.
Unter Juristen besteht Konsens, dass Werbung durch Regierungsmitglieder für private Unternehmen gegen das Neutralitätsgebot verstößt; Reklame ist nicht Teil der Amtsausübung.
Dass in Bayern und Hessen dann noch sechs- bzw. fünfstellige Euro-Subventionen via Steuerzahler für die Weimerschen Gipfelchen flossen, ist nochmal ein weiterer schamloser Punkt in der ganzen Skandal-Maschine der Public-Private-Partnership der Weimers.
Parallel dazu gab die Weimer Media Group nach Abmahnungen zwei Unterlassungserklärungen ab: gegenüber Alice Weidel, weil „The European“ sie fälschlich als Autorin bezeichnet hatte und zahlreiche Texte ohne ihr Wissen oder Einverständnis unter ihrem Autoren-Handle veröffentlicht hatte. Und gleich nochmal wegen der falschen Behauptung, für „The European“ schrieben „2000 Autoren“.
Wolfram Weimer inszeniert sich gern als Musterknabe: „bester Abiturient Hessens“, Preisträger, journalistischer Star. Die von ihm 2009 an den Medienrat Berlin-Brandenburg gegebenen biografischen Angaben (die laut Behörde „grundsätzlich von den Betreffenden selbst geliefert“ werden) enthalten die Behauptung, er sei „Bester Jahrgangsabiturient Hessens“. Diese Formulierung fand ihren Weg in Porträts und in seinen Wikipedia-Eintrag. Einen belastbaren Beleg dafür gibt es nicht; 1983 existierte in Hessen keine zentrale Rangliste der Abiturergebnisse. In seiner Selbstdarstellung von 2023 taucht diese Behauptung nicht mehr auf.
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