Bei der Vorstellung des Berichts einer Expertenkommission zu „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ regte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an, wonach Eltern bei übermäßigem Social-Media-Konsum der Kinder Strafen drohen.
„Was spräche dagegen, ins BGB aufzunehmen, dass Eltern Kindern bis zu einem Alter von drei Jahren überhaupt keinen Zugang zu digitalen Endgeräten gewähren dürfen?“, hatte die Ministerin unlängst im „Wiarda-Blog“ zu Protokoll gegeben. Sie habe „eine große Sympathie für die Empfehlung, die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern durch eine entsprechende Einfügung ins BGB.“
Am Mittwoch präzisierte Prien ihre Idee auf der Pressekonferenz zur Übergabe des Berichts. Auf die Frage eines Reporters, ob die „Nachbarn dann melden sozusagen, ja, also meine Nachbarn setzen ihr dreijähriges Kind den ganzen Tag vors Tablet“, sagte sie: „Ich habe ja verwiesen auf die Regelung zur gewaltfreien Erziehung. Das ist eine soziale Norm, die durch das BGB definiert wird. Und natürlich kann das dann tatsächlich in besonders extremen Fällen auch dazu führen, dass das Jugendamt eingeschaltet wird.“
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