Wer schützt uns vor Demokratieschützern?

vor etwa 3 Stunden

Wer schützt uns vor Demokratieschützern?
Bildquelle: Apollo News

Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Niedersachsen wurde unlängst AfD-Mitgliedern die Kandidatur für kommunale Wahlämter untersagt. Dadurch sollte Deutschlands Demokratie vor Verfassungsfeinden geschützt werden. Was ist davon zu halten?

Wie gut, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem NPD-Urteil von 2017 die Definition einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung im SRP-Urteil von 1952 und im KPD-Urteil von 1956 durch Einschränkung seiner Präzision erweitert hat! Nun nämlich liegt die neue, aufgeweichte Formel als „Weiterentwicklung“ allen öffentlichen AfD-Debatten sowie dem Wirken der Ämter für Verfassungsschutz zugrunde.

Heute umfasst die freiheitliche demokratische Grundordnung nur… die zentralen Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind. Diese sind die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Letzteres umfasst die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt, die Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte und das staatliche Gewaltmonopol.

In den 1950er Jahren war das Bundesverfassungsgericht da noch präziser:

„Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: […] die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

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