Die Affäre um den Ludwig-Erhard-Gipfel (LEG) der Weimer Media Group von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer verschärft sich. Wie die Behörde des parteilosen Politikers dem Tagesspiegel auf Anfrage mitgeteilt hat, wurden Rechercheanfragen von Journalisten an die Behörde teils an das Unternehmen, dessen Gründer Weimer ist, weitergeleitet – und das wohl rechtswidrig.
Nachdem durch eine Apollo-News-Recherche bekannt geworden war, dass die Weimer Media Group gegenüber Sponsoren des LEG damit wirbt, dass sie sich „Einfluss auf politische Entscheidungsträger“ erkaufen können, kam es zu zahlreichen Presseanfragen an die Behörde des Staatsministers. Die Behörde habe dabei „anfangs einzelne Anfragen wechselseitig“ mit dem Unternehmen Weimers „ausgetauscht“, wie es in einer Antwort an den Tagesspiegel heißt. Begründet wird das mit der Effizienz bei der Beantwortung von Presseanfragen – gängige Praxis soll das in der Behörde jedoch nicht sein. Welche und wie viele Anfragen weitergeleitet worden sind, ist nicht bekannt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterfallen Presseanfragen jedoch dem Grundrecht der Pressefreiheit – die Weiterleitung von Presseanfragen durch Behörden an Betroffene solcher Anfragen ist dabei in den meisten Fällen rechtswidrig. Dabei geht es darum, dass die Identität des anfragenden Journalisten und Rechercheinhalte preisgegeben werden und so die Pressefreiheit verletzt werden könnte. Brisant ist das auch, weil Weimer in seinem Amt für den Schutz von Presserechten zuständig ist.
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