Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

vor 9 Monaten

Was tun bei einer Hausdurchsuchung?
Bildquelle: Tichys Einblick

Als rechtschaffener und unbescholtener Bürger hat man nichts zu befürchten, lautet eine landläufige Ansicht. Doch zahlreiche Fälle zeigen: Bereits harmlose Äußerungen in den sozialen Medien können im Prinzip jedem zum Verhängnis werden in einer Gesellschaft, in der Meldestellen „gegen Hass“ betrieben werden und in der Denunziation blüht.

Wie sollte man sich im Falle einer Hausdurchsuchung verhalten?

Zunächst gilt: Konsultieren Sie so schnell wie möglich und immer einen Rechtsanwalt. Eine Hausdurchsuchung ist eine ernste Maßnahme, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Bleiben Sie ruhig und kooperativ, um Eskalationen zu vermeiden.

Wichtig: Sie müssen die polizeiliche Maßnahme „über sich ergehen lassen“. Bitten Sie aber den leitenden Beamten oder Staatsanwalt vor Ort, Ihren Widerspruch gegen die Maßnahme in das Protokoll aufzunehmen. Geben Sie keine Unterlagen oder Gegenstände freiwillig heraus, sondern bestehen Sie auf einer förmlichen Beschlagnahme, das gilt insbesondere für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder Steuerberater.

Für den Umgang mit der Hausdurchsuchung bietet es sich an, drei Phasen zu unterscheiden und getrennt zu betrachten: Vor der Tür, während der Durchsuchung und danach.

Bleiben Sie ruhig und höflich: Atmen Sie tief durch, seien Sie freundlich und respektvoll gegenüber den Beamten, diese erledigen auch nur, wozu sie verpflichtet sind. Vermeiden Sie Widerstand, Beleidigungen oder Versuche, die Durchsuchung physisch zu verhindern – das könnte zu weiteren Vorwürfen führen (z. B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).

Prüfen Sie die Identität der Beamten: Lassen Sie sich die Dienstausweise zeigen und notieren Sie Namen, Dienstgrade und Funktionen. Das hilft bei späteren Nachfragen oder Beschwerden.

Fordern Sie den Durchsuchungsbeschluss: Lassen Sie sich den richterlichen Beschluss vorlegen. Er muss den Grund, den Umfang und die zu suchenden Beweise angeben. Wenn kein Beschluss vorliegt (zum Beispiel wegen „Gefahr im Verzug“), weisen Sie höflich darauf hin, dass normalerweise ein richterlicher Beschluss erforderlich ist. Kopieren Sie den Beschluss (zum Beispiel per Foto mit dem Smartphone).

Widersprechen Sie der Durchsuchung: Äußern Sie klar Ihren Widerspruch und lassen Sie ihn im Protokoll vermerken. Das ermöglicht es später, die Verwertbarkeit gefundener Beweise später vor Gericht klären zu lassen.

Kontaktieren Sie sofort einen Rechtsanwalt: Rufen Sie einen Strafverteidiger bzw. Fachanwalt für Strafrecht an – Sie haben das Recht, jederzeit einen Rechtsanwalt zu konsultieren, und die Beamten müssen das ermöglichen. Bitten Sie, mit der Durchsuchung zu warten, bis der Anwalt eintrifft – die Polizei ist allerings nicht verpflichtet, auf den Rechtsanwalt zu warten. Sprechen Sie ausschließlich ohne Zuhörer mit Ihrem Anwalt.

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