TE gibt einen Überblick darauf, was sich ab dem 1. Januar alles ändert. Im zweiten Teil zeigen wir, wo der Bürger künftig zur Abwechslung einmal weniger zahlen muss.
Der Grundfreibetrag Bisher sind alle Einkommen oberhalb von 12.096 jährlich einkommensteuerpflichtig. Dieser Freibetrag steigt auf 12.348 Euro.
Auch die Mindesteinkommensgrenze für den Solidaritätszuschlag wird angehoben. Bisher liegt sie bei 19.950 im Jahr. Künftig beträgt sie 20.350 Euro.
Das Kindergeld Für jedes Kind erhalten Eltern ab dem 1. Januar vier (4) Euro mehr monatlich, also künftig 259 Euro.
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