Die Katastrophe konnte einstweilen abgewendet werden, ein Sieg der Vernunft ist es nicht. Die Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf ist am 11. Juli nicht, wie zunächst vorgesehen, vom Bundestag zur Bundesverfassungsrichterin gewählt worden. Brosius-Gersdorf steht für einen Forderungskatalog aus der Welt links-progressiver Identitätspolitik: Sie sprach sich für paritätisch besetzte Wahllisten aus, forderte das Gendern sämtlicher Gesetzestexte, einschließlich des Grundgesetzes.
Sie beklagte die Fixierung auf ein „binäres Geschlechterschema“ und glaubt damit offenbar, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Wenn Rechtsreferendarinnen ein muslimisches Kopftuch tragen, so hält sie dies für vereinbar mit dem Neutralitätsgebot des Staates.
Natürlich war denn auch der Kampf gegen rechts ihre Sache und so forderte sie bei „Markus Lanz“ ein AfD-Verbot. Mit dem Hinweis, dass damit noch nicht „die Anhängerschaft beseitigt ist“. Soll jetzt etwa ein Tonfall wie man ihn aus Filmen über die Cosa Nostra kennt, im Bundesverfassungsgericht salonfähig gemacht werden? Ist sie das, die berühmt-berüchtigte „Verschiebung des Sagbaren“?
Auch der freiheitsfeindliche Corona-Grundrechtsbeschneidungsimpuls ist Brosius-Gersdorf zu eigen: „Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht“, schrieb sie in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2021 gemeinsam mit ihrem Ehemann Hubertus Gersdorf. Ungeimpften wollte sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall streichen. An der perversen Erwägung, Kindern im Mutterleib die Menschenwürde abzusprechen, scheiterte schließlich ihre Kandidatur. Wer ein Kind im Mutterleib tötet, müsse noch lange nicht dessen Menschenwürde antasten. Das vertritt Brosius-Gersdorf, die der Auffassung ist, dass „es gute Gründe dafür (gibt), dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“
Es ist eine furchtbare Juristin mit sanfter Stimme, die da beinahe an das höchste deutsche Gericht gewählt worden wäre. Sie war Mitglied der im April 2023 von der Ampel-Regierung installierten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“. Wie praktisch, wenn eine Kommission einen Titel trägt, der das Ergebnis bereits vorwegnimmt. Dann hätte man sich die „Arbeitsgruppe“ – und damit die Steuergelder – eigentlich sparen können. Auch das ist das Schema von autoritären und totalitären Systemen: Die bloße Simulation von Debatte.
Mehr „reproduktive Selbstbestimmung“ – wie man das Zerhäckseln von Kindern im Mutterleib und deren Entsorgung im medizinischen Sondermüll in der links-progressiven Szene euphemistisch zu nennen pflegt – war schließlich auch das Resultat der Kommission: In den ersten drei Monaten soll das Töten von Kindern im Mutterleib nicht mehr rechtswidrig sein. Das Töten von Leben im eigenen Leib wird damit perspektivisch zum legitimationsbefreiten Teil der individuellen Lebensgestaltung. Willkommen in der schönen neuen Welt.
Wir müssen Merz fast dankbar sein, dass er das trotz seiner Menschenfeindlichkeit gleichwohl als höchst „sagbar“ geltende Weltbild von Brosius-Gersdorf im Bundestag in schonungsloser Offenheit auf den Punkt brachte: Auf die Frage der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, dass Brosius-Gersdorf Ungeborenen keine Menschenwürde zuspreche, antwortete er mit dem Satz: „Auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: Ja.“ Für einen Sekundenbruchteil zuckte eine unwirkliche Stimmung – Hat er das gerade wirklich gesagt? – durch das hohe Haus. Als sei man gerade Zeuge eines satanischen Todeskultes geworden, bevor sich Merz, der düstere Hohepriester, wieder in den bieder wirkenden Anzugträger zurückverwandelt hatte.
Kaum je war das Wort von der „Kultur des Todes“, die Papst Johannes Paul II in seiner Enzyklika „Evangelium Vitae“ von 1995 sah, von dem „Krieg der Mächtigen gegen die Schwachen“, prophetischer als in diesem Moment. Noch als die bereits gescheiterte Ampel-Regierung im Dezember 2024 einen Versuch unternahm, Kindstötung im Mutterleib in den ersten drei Monaten straffrei zu stellen, echauffierte sich Merz, dass dies geeignet sei „einen völlig unnötigen gesellschaftspolitischen Großkonflikt“ zu provozieren.
Kaum allerdings hängt seine eigene politische Macht davon ab, gibt er auch den die Christlich Demokratische Union fundierenden Grundsatz des Lebensschutzes preis. Das zeigt: Friedrich „Links ist vorbei“ Merz ist nicht nur ein planvoll vorgehender Wahlbetrüger und systematischer Vertrauensvernichter, er ist ein gänzlich prinzipienloser Opportunist. Für sein Machtstreben schreitet er auch über die Rechte der Allerschwächsten, der Allerschutzlosesten, der Ungeborenen hinweg. Als Vorsitzender einer christlichen Partei. Allerdings wäre es verfehlt zu behaupten, dass Merz hier sein „wahres Gesicht“ gezeigt habe. Die Wahrheit ist wohl: Merz hat kein wahres Gesicht. Wenn die politischen Randbedingungen so gewesen wären, dass ihm die gegenteilige Aussage genutzt hätte, dann hätte er diese mit der Inbrunst der Überzeugung intoniert. Siehe Schuldenbremse.
Man muss den standhaften Abgeordneten von CDU und CSU dankbar sein, dass sie den Wahnsinn in letzter Minute verhindert haben. Die Rede ist von einigen Dutzend Abgeordneten, die diesen Weg nicht mitzugehen bereit waren – ihnen voran der Münchner CSU-Abgeordnete Dr. Stephan Pilsinger, der als Mediziner sehr genau wissen wird, was eine Kindstötung im Mutterleib bedeutet und sich als erster öffentlich positionierte.
Aber ist es nicht erstaunlich, dass wohl mehr als zwei Drittel der CDU/CSU-Fraktion für Brosius-Gersdorf gestimmt hätten? Die Mehrheit in der CDU/CSU-Fraktion kann also, ebenso wie Merz und seine Einpeitscher, nicht über eine christliche Einstellung verfügen. Eine antichristliche trifft es eher. In der SPD, die eine solche Kandidatin aufstellt, müssen wir von einer Menschenrechtsverachtung gegenüber den Allerschwächsten sprechen, die sich in der einstmals höchst respektablen Arbeiterpartei Bahn gebrochen hat. Es sind ausgewiesene Fanatiker, Spalter und Anheizer, die Deutschland derzeit mitregieren.
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