Hubertus Knabe, Historiker und ehemaliger Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen, kennt den Überwachungsstaat aus der Innensicht – als Forscher über die Stasi, als Mahner gegen den Missbrauch staatlicher Macht. Warnt nun ausgerechnet er, der deutsche Verfassungsschutz entwickle sich zum Aufseher über politische Meinungen, sollte man genau hinhören. Sein jüngster Text „Die Renaissance des Überwachungsstaates“ ist kein Alarmismus, sondern eine faktenreiche, beunruhigende Analyse einer Behörde, die im Namen der Demokratie längst begonnen hat, sie systematisch zu unterwandern.
Deutschland hat wieder einen Aufseher über die Meinungen. Nur heißt er diesmal nicht Stasi, sondern Verfassungsschutz. Hubertus Knabe beschreibt einen tiefgreifenden Strukturwandel dieser Behörde: vom Beobachter extremistischer Gruppierungen hin zum politisch agierenden Instrument, das Meinungen klassifiziert, Bürger katalogisiert und Kritik kriminalisiert. Was als Schutz vor Verfassungsfeinden begann, ist heute selbst ein Angriff auf das Grundgesetz.
Knabe zeigt, wie die Behörde unter dem Vorwand der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ längst das Terrain der freien Meinungsäußerung besetzt hat. Der Bürger, der über Energiepreise, Migration oder Regierungspolitik schimpft, wird nicht mehr als Demokrat mit Meinung betrachtet, sondern als potenzielles Sicherheitsrisiko. Millionen Äußerungen in sozialen Medien werden maschinell gescannt, analysiert und archiviert – eine Neuauflage der Gesinnungserfassung im digitalen Zeitalter.
Das prominenteste Opfer dieser neuen Logik: der frühere Präsident des Bundesamtes selbst, Hans-Georg Maaßen. Ausgerechnet jener Mann, der die Behörde einst leitete, wurde 2023 als „Rechtsextremist“ in ihre Datenbank NADIS eingetragen. Seine angeblich verfassungsfeindlichen Aussagen? „Trump ist für viele Amerikaner der Gegenentwurf zum woken Establishment“ – ein Satz, der in jedem Kommentarbereich einer Zeitung stehen könnte. Doch für die Spitzeljuristen des BfV war das schon „antisemitisch codiert“.
Maaßen, so Knabe, ist kein Einzelfall. Hunderttausende Bürger sind inzwischen erfasst, darunter Blogger, Aktivisten, einfache Nutzer sozialer Medien. Eine Gesetzesänderung von 2021 erlaubte es dem Geheimdienst, auch Einzelpersonen ohne Organisationsstruktur zu beobachten. Allein in vier Jahren kamen über 50.000 neue Einträge hinzu. Wer erfasst ist, erfährt es nie; eine moderne Version der schwarzen Liste.
In 1.108 Seiten seziert der Verfassungsschutz Tweets, Reden, Plakate und Slogans der AfD. Über 3.000 Zitate wurden gesammelt, um die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ zu brandmarken. Knabe legt offen, dass ein Großteil davon aus Meinungsäußerungen besteht, die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt sind. Der ehemalige Verfassungsrichter Peter Müller urteilte trocken, viele Zitate seien „zum Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit ungeeignet“. Doch das spielte keine Rolle, die politische Etikettierung war längst beschlossen.
Das Amt stufte als „rechtsextrem“ ein, wer behauptet, Deutschland sei nicht vollständig souverän. Dieselbe These äußerte einst auch ein junger Olaf Scholz. Wer von „Kartellparteien“ spricht oder „Systemmedien“ kritisiert, gilt als Demokratieschänder. Selbst ironische Formulierungen wie „DDR 2.0“, „Demokratur“ oder „Ampelregime“ werden als Belege für Extremismus gewertet. Ein Satz, der einst als freie Kritik durchging, ist heute Material für eine Akte.
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