Wie der Verfassungsschutz das AfD-Programm missverstehen will

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Wie der Verfassungsschutz das AfD-Programm missverstehen will
Bildquelle: Tichys Einblick

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ So heißt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. So gesehen kann es eigentlich nicht grundgesetzwidrig sein, wenn sich ein Einzelner oder eine Partei über dieses Volk Gedanken macht und versucht, darüber ein paar schlüssige Worte zu formulieren. Die AfD tat das in ihrem Grundsatzprogramm von 2018. Doch das führte auf Umwegen dazu, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei 2021 zum „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ erklärte, eine Einordnung, die der Partei bis heute nachhängt.

Nun verbirgt der Verfassungsschutz sein eigenes Tun eher, als dass er es zeigt. Viel mehr als den Wortfetzen „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ hat die Öffentlichkeit bislang nicht zum Thema AfD erfahren. Ein Geheimdienst handelt im Geheimen, könnte man nun sagen. Der Verfassungsschutz äußert sich „grundsätzlich nicht zu internen Arbeitsabläufen“, heißt es in einer Antwort an die Nachrichtenwebsite Netzpolitik.org. Aber inwieweit ist seine Einschätzung dann überhaupt nachprüfbar? Was darf man sich denn unter einem „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ vorstellen? Das blieb bisher weitgehend unklar. Nun hat Netzpolitik ein tausendseitiges Gutachten zur AfD veröffentlicht, das der Verfassungsschutz bisher verschlossen hielt.

Liest man dieses Gutachten nur oberflächlich entlang der Überschriften, dann scheint es „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür zu geben, dass die AfD „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ verfolgt. Und diese Anhaltspunkte „von hinreichendem Gewicht und in hinreichender Anzahl“ bedingen demnach – trotz des Grundsatzes der Parteienfreiheit – eine Beobachtung der AfD und die Abfassung solch eines Berichts. Aber welche sind nun diese Bestrebungen und wie würden andere sie bewerten? Hält das Urteil der Autoren der allgemeinen Vernunft stand? Das muss und kann sich nun erst noch erweisen.

Der Partei und ihren Mitgliedern werden in dem „Folgegutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland“ Verfehlungen in mehreren Bereichen vorgeworfen. Den Anfang macht das Verdachtsmoment „völkisch-nationalistischer Aussagen und Positionen“. Dann geht es über angeblich fremdenfeindliche, islamfeindliche und antisemitische Aussagen und Positionen bis hin zur Infragestellung des „Demokratieprinzips“, des „Rechtsstaatsprinzips“ und zur „Verunglimpfungen des Staates und der Parteien“ durch die AfD und deren Vertreter. Daneben geht es auch um „Positionierungen zum Nationalsozialismus“. Eher Indiziencharakter tragen die Darlegungen zu „Verbindungen zu Gruppierungen, Organisationen und Einzelpersonen aus dem rechtsextremistischen Spektrum“. Das geht so etwa in die Richtung des Potsdamer Treffens, wo sich ja auch vielfältige Kreise trafen und überschnitten. Dass eine Partei ein Vorfeld haben soll, das ihr nicht direkt zuzuordnen ist, ist dabei nichts Neues. Es sollte lediglich nicht gewaltbereit oder offen gewalttätig sein.

Für das Gutachten wurden nur öffentlich zugängliche Aussagen untersucht, darunter Äußerungen von 650 AfD-Funktionären, von denen 302 auch im vorliegenden Bericht auftauchen. Allerdings war die anhaltende Parteimitgliedschaft keine Voraussetzung für die Aufnahme in den Bericht. Es kommen also auch Äußerungen von ehemaligen, inzwischen ausgetretenen oder ausgeschlossenen Parteimitgliedern vor.

In seiner Begründung spießt der Verfassungsschutz aber oft genug Aussagen auf, die vor common sense nur so triefen, also jedenfalls im engeren Rahmen des Vernünftigen liegen sollten. So etwa dieser Satz aus dem Programm der brandenburgischen AfD zur Landtagswahl 2019: „Ehrlichkeit, Gerechtigkeit, Ordnung und Pflichtbewusstsein gegenüber den Brandenburgern müssen in unserem Landtag wieder eine Selbstverständlichkeit werden.“ Für den Verfassungsschutz ist das eine Kritik an den übrigen Parteien. Die Autoren zählen noch mehrere solcher „Beschimpfungen, Verdächtigungen, Verleumdungen und Verunglimpfungen des Staates und seiner Repräsentanten“ (das sind die anderen Parteien) auf, bei denen es angeblich „nicht mehr um Kritik und Auseinandersetzung geht“, sondern um anderes, Größeres.

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