Urteil gegen RAF-Terroristin Klette nicht rechtskräftig – beide Seiten legen Revision ein

vor etwa 2 Monaten

Urteil gegen RAF-Terroristin Klette nicht rechtskräftig – beide Seiten legen Revision ein
Bildquelle: Apollo News

Das Urteil des Landgerichts Verden gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wird vorerst nicht rechtskräftig. Damit endet der Prozess im niedersächsischen Verden nach über einem Jahr wohl doch noch nicht. Nach der Verteidigung hat am Freitag nun auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft die Entscheidung vom 28. Mai nun auf Rechtsfehler.

Die Staatsanwaltschaft will erreichen, dass der Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr bei Bremen als versuchter Mord gewertet wird. Darüber hinaus fordert die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von 15 Jahren. Die linksextreme Terroristin Daniela Klette war am Mittwoch zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Anwälte der RAF-Terroristin hatten auf Freispruch plädiert.

Klette musste sich wegen Beteiligung an bewaffneten Raubüberfällen nach Auflösung der RAF zwischen 1999 und 2016 vor Gericht verantworten. Mit Gesinnungsgenossen hatte die heute 67-Jährige immer wieder Geldtransporter überfallen, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Bei acht Überfällen soll die Beute rund zwei Millionen Euro betragen haben. Bei dem Überfall 2015 versuchten damals drei Maskierte, die Ladung eines Geldtransporters zu erbeuten. Es fielen mehrere Schüsse, der Fahrer erlitt Todesangst. Die Täter flohen indes ohne Beute. Das Landgericht Verden hatte die Tat als versuchten bewaffneten Raubüberfall gewertet. Einen versuchten Mord sah man nicht als gegeben an – dagegen will die Staatsanwaltschaft nun in der nächsten Instanz vorgehen.

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