In der vergangenen Woche endete ein langer Feldzug der früheren Kulturstaatsministerin Claudia Roth und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gegen das Buch von Martin Wagener „Kulturkampf um das Volk“ und den Lau-Verlag, in dem Wageners Text erschien. Er endete mit einem Sieg für die Meinungsfreiheit und der Einsicht bei den Börsenverein-Verantwortlichen, dass sie sich von der Politikerin in einen bizarren Kampf gegen ein Verlagshaus hatten treiben lassen, dessen Interessen der Verband eigentlich hätte verteidigen müssen. Am 29. August wies das Landgericht Frankfurt die Klage des Börsenvereins gegen den Verlag auf Rückzahlung eines Druckkostenzuschusses für das Wagener-Buch als unbegründet ab. Jetzt teilte der Börsenverein mit, er werde keine Rechtsmittel dagegen einlegen und das Urteil akzeptieren. Diese Einsicht kommt spät, aber immerhin stellte sie sich dann doch ein.
Wie kam es überhaupt zu der Kampagne gegen ein Buch und seinen Verlag, für die es in der bundesdeutschen Literaturgeschichte kein Vorbild gibt? Wageners Buch, erschienen 2021, entstand während der Corona-Zeit, in der es aufgrund der politischen Maßnahmen weder Buchmessen noch Lesungen gab. Um die wirtschaftliche Unsicherheit von Verlagen zu mildern, legte die Bundesregierung damals noch unter Kulturstaatsministerin Monika Grütters das Programm „Neustart Kultur“ auf, aus dem auch bescheidene Druckkostenzuschüsse an Verlagshäuser flossen. Bewerben konnte sich jedes Unternehmen, das die formalen Kriterien erfüllte. So auch der Lau-Verlag, ein kleiner, privat geführter Verlag. Er erhielt für das Buch „Kulturkampf um das Volk“ einen Druckkostenzuschuss von 7.500 Euro, ausgezahlt vom Börsenverein, der das Geld aus dem Topf der Staatsministerin damals verteilen durfte.
Wageners Buch zielte mitten in die Argumentation des Verfassungsschutzes, der damals sein Gutachten zur AfD vorbereitete. Nach Ansicht des Nachrichtendienstes stellt sich schon jemand gegen die Verfassung, der überhaupt eine gewachsene historisch-kulturelle deutsche Identität behauptet. Das in dem Buch kritisierte Bundesamt für Verfassungsschutz verfasste im Juni 2023 eine schriftliche Attacke auf Wageners Buch unter dem Etikett eines „Gutachtens“, das sich allerdings gar nicht erst die Mühe machte, überhaupt den Begriff „verfassungswidrig“ zu definieren. Auftraggeber: das Staatsministerium für Kultur und Medien, nunmehr unter Leitung der Grünenpolitikerin Claudia Roth. Auf Druck des Verfassungsschutzes hatte der BND schon vorher Wageners Sicherheitseinstufung aufgehoben, was bedeutet, dass er nicht mehr am „Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung“ der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung lehren darf.
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