Im Jahr 2020 verurteilte der Europäische Gerichtshof (EUGh) Ungarn, weil das Land „Transitzonen” an seiner südlichen Grenze eingerichtet hatte. Analog zur Transitzone auf internationalen Flughäfen galten diese nicht als Staatsgebiet. Dort wurden illegale Migranten extraterritorial festgehaltan bis zur Klärung ihres Asylgesuches. Das wurde negativ beschieden, falls sie über ein sicheres Drittland eingereist waren – und alle waren natürlich über das sichere Serbien eingereist.
Ungarn setzte das Urteil sofort um, indem es die Transitzonen abschaffte, aber nun niemanden mehr ohne gültige Papiere ins Land ließ. Wer einen Asylantrag stellen will, muss das seither an einer ungarischen Botschaft tun.
Das hatte eine neue Klage der EU-Kommission zur Folge, und ein neues EUGh-Urteil: 2023 kippte das Gericht die ungarischen Regeln. Demzufolge musste das Land Asylsuchenden Zutritt zu seinem Staatsgebiet gewähren. Das tat Ungarn nicht, und so folgte im Juni 2024 ein weiteres Urteil: Ungarn wurde wegen fehlender Umsetzung des EUGh-Urteils zur Zahlung eines einmaligen Bußgeldes von 200 Millionen Euro verdonnert, und zusätzlich zur Zahlung von einer Million Euro pro Tag, bis zur Implementation des Urteils. Ungarn zahlt aber lieber, als Migranten ins Land zu lassen.
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