Terrorprozess ohne Terror

vor 7 Monaten

Terrorprozess ohne Terror
Bildquelle: Tichys Einblick

Drei Jahre ist es her, dass Heinrich Prinz Reuss von schwer bewaffneten Polizisten festgenommen und vom Haftrichter ins Gefängnis gesteckt wurde. Zweimal in der Woche wird er aus der Untersuchungshaft in das festungsartig gesicherte Gerichtsgebäude transportiert, das eigens zu diesem Zweck am Rande der Stadt errichtet worden ist. Inzwischen ist mehr als hundert Mal gegen ihn und seine Mitangeklagten verhandelt worden; und wenn es so weitergeht, spricht einiges dafür, dass es noch einmal so lange dauern wird, bis ein Urteil gesprochen werden kann.

Die Angeklagten würden dann über vier, vielleicht sogar an die fünf Jahre ihres Leben hinter Gittern verbracht haben – nicht als Strafgefangene, sondern in Untersuchungshaft. Was danach fragen lässt, wieweit eine U-Haft von so extremer Dauer die Strafe – und damit eben auch das Urteil! – schon vorwegnimmt; was die landauf landab zitierte Unschuldsvermutung, ein Fundament des Rechtsstaates, eigentlich noch wert ist; ob das Gericht nicht Erwartungen weckt, die zu erfüllen es sich gedrängt fühlen könnte, nicht weil das Gesetz, sondern weil die Öffentlichkeit das so will. Denn die Öffentlichkeit ist eine Macht, und diese Macht erwartet, ja verlangt, dass die Justiz in einem Verfahren, das ihr als größter Terrorprozesses der Nachkriegszeit angekündigt worden war, auch liefert: lauter Fragen, die sich im Prozess gegen den Prinzen Reuss und andere aufdrängen, aber nicht beantwortet werden.

Die Anklage stützt sich auf den berüchtigten Paragraphen 129a des Strafgesetzbuches, der von der Bildung terroristischen Vereinigungen und der Absicht auf Mord und Totschlag handelt. Also nicht die Tat, sondern den Gedanken, die Vorbereitung zur Tat für strafbar hält. Geschaffen wurde er im Kampf gegen links, gegen die Mordtaten der Baader-Meinhof-Bande; geschaffen, wie gesagt, nicht angewandt. Denn Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe, die drei Häftlinge in Stuttgart-Stammheim, genossen Vorzugsbehandlung. Sie hatten ihre eigenen Bücher, ihre eigenen Plattenspieler, am Ende sogar ihre eigenen Pistolen, mit denen sie sich töteten, nachdem ein letzter Versuch, sie freizupressen, gescheitert war.

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