Strafe einen, erziehe Tausende

vor etwa 1 Jahr

Strafe einen, erziehe Tausende
Bildquelle: Tichys Einblick

Das Bundesverwaltungsgericht hat das von Nancy Faeser (SPD) verhängte Verbot des „Compact“-Magazins aufgehoben. Das ist mehr als nur ein juristischer Erfolg für eine einzelne Publikation. Es ist eine schallende Ohrfeige für eine Politik, die mit immer autoritäreren Mitteln kritische Stimmen ausschalten will. Ein Lehrstück darüber, wie sich ein Rechtsstaat in einen Gesinnungsstaat verwandelt, der die eigene politische Agenda um jeden Preis durchsetzen will.

Im Kern ist das Vorgehen der damaligen Bundesinnenministerin ein juristischer Kunstgriff. Denn Presseverbote dürfen in Deutschland ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Und das nur unter sehr eng gesteckten Voraussetzungen. Faeser war die Rechtslage offenbar klar. Sie gefiel ihr aber offensichtlich nicht und so versuchte sie „Compact“ per Vereinsverbot zu verbieten. Ein Mittel, das für kriminelle Organisationen oder extremistische Vereinigungen, nicht aber für ein Medienunternehmen, gedacht ist. Und das gilt selbstverständlich auch in diesem Fall und trotz des zuteilen fragwürdigen Inhalts. Auch das muss als Meinungsäußerung akzeptiert werden.

Dieser Umweg über das Vereinsrecht ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Er zeigt, wie einfach es inzwischen ist, unbequeme Medien, nicht durch eine öffentlich geführte Debatte, sondern durch staatliches Verbot mundtot zu machen.

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