Strafbefehl wegen Facebook-Kommentar: „Lügenfritz“ ist strafbar, meint ein Amtsgericht

vor etwa 2 Monaten

Strafbefehl wegen Facebook-Kommentar: „Lügenfritz“ ist strafbar, meint ein Amtsgericht
Bildquelle: Apollo News

Bundeskanzler Friedrich Merz hat ein flexibles Verhältnis zur Ehrlichkeit – „Lügenfritz“ darf man ihn deshalb trotzdem nicht nennen. So entschied es zumindest das Amtsgericht Öhringen, das den Autor eines entsprechenden Facebook-Kommentars nun per Strafbefehl zu 30 Tagessätzen verurteilt hat. Das baden-württembergische Gericht folgte damit der Staatsanwaltschaft Heilbronn.

Diese Äußerung sei geeignet, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“ – so sieht es die Staatsanwaltschaft laut einem Bericht des Tagesspiegels.

Hintergrund der Äußerung und der Strafverfolgung ist ein Besuch des Bundeskanzlers in Heilbronn im vergangenen Oktober. Unter einem Facebook-Post, in dem die Polizei eine Drohnenflugverbotszone wegen des Kanzlerbesuchs ankündigte, sammelten sich schnell gegen Merz gerichteter Hohn und Spott der Bürger.

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