Nach dem Lügenfritz-Strafbefehl (Apollo News berichtete) hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn ihr Vorgehen wegen eines Facebook-Kommentar jetzt gerechtfertigt. Ob Bezeichnungen wie Lügenfritz oder Pinnochio für den Bundeskanzler einen Tatsachenkern haben, ist dabei laut Welt für die Staatsanwaltschaft unerheblich.
Die Behörde prüfe nach eigener Aussage nicht den Wahrheitsgehalt, sondern „eine etwaige Strafbarkeit ausschließlich anhand des Gesetzestextes und der Kommentierungen hierzu“. Wie viele Verfahren wegen Äußerungen über Merz geführt und Strafbefehle ausgestellt wurden, wollte die Staatsanwaltschaft mangels Statistik nicht preisgeben.
Zuvor hatte die Behörde erklärt, die Äußerungen „Lügenfritz“ und „Lackaffe“ seien geeignet gewesen, „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte bzw. Aggressionen zu schüren.“ Die personenbezogenen Kommentare gegen Friedrich Merz unter dem Post hätten sich wechselseitig hochgeschaukelt.
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