An der Erbschaftsbesteuerung entzünden sich regelmäßig die Gemüter. Sie ist das ideale Vehikel für politischen Populismus, ähnlich der Vermögenssteuer, weil die Erbschaftsteuer auf eine vermeintliche soziale Ungerechtigkeit verweist: dass potenzielle Erben bessere Startchancen erhalten als jene, die einen Kaltstart ins Berufsleben hinlegen müssen.
Auf den ersten Blick scheinen die Befürworter der Substanzbesteuerung von Privatvermögen ein starkes Argument in der Hand zu haben. Die deutsche Politik – allen voran Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Unions-Fraktionschef Jens Spahn – macht keinen Hehl daraus, hier künftig verstärkt auf Beutezug gehen zu wollen.
Die Staatsausgaben explodieren unkontrolliert. Und was erscheint einfacher, als den Populus durch sozialkämpferische Rhetorik gegen reiche Erben in Stellung zu bringen, um hier weitere Mittel zum Stopfen der Haushaltslücken abzuschöpfen?
Dabei wird regelmäßig die Bedeutung von Erbschaften im gesellschaftspolitischen Kontext übersehen. Zum einen handelt es sich bei Privatvermögen um mehrfach besteuertes Kapital, das zunächst auf der Einkommensebene, später durch Kapitalertragsabschöpfung und weitere Konsumabgaben wie die Mehrwertsteuer während der Phase des Kapitalaufbaus vom Staat in erheblichem Maße bereits abgeschöpft wurde.
Zum anderen drängt sich der Aspekt der Generationenfolge auf. Stabile bürgerliche Gesellschaften können nicht prosperieren, wenn nicht dem Nachwuchs der eigenen Familie absolute Priorität bei wirtschaftlichen Entscheidungen eingeräumt wird. Es zählt zu den großen zivilisatorischen Leistungen, dass jeder aus genau diesem Motiv heraus, nämlich seinen Kindern ein besseres Leben zu ermöglichen, Antrieb, Kraft und Mut für ökonomisches Handeln schöpft.
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