Der Spiegel muss seine Berichterstattung über Christian Ulmen in wesentlichen Punkten einschränken. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass das Nachrichtenmagazin nicht den Verdacht erwecken darf, Ulmen habe Deepfake-Videos verbreitet, die seine Ex-Frau Collien Fernandes zeigen sollen. Das geht aus einem Beschluss vom 22. Juni 2026 hervor. Darüber berichtet LTO.
Damit setzte sich Ulmen vor dem OLG teilweise gegen eine vorherige Entscheidung des Landgerichts Hamburg durch. Dieses hatte in der Spiegel-Berichterstattung mit dem Titel „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ noch genügend tatsächliche Anhaltspunkte gesehen, um den Verdacht einer Verbreitung solcher Videos journalistisch aufgreifen zu dürfen.
Der 7. Zivilsenat des OLG Hamburg bewertete die Sache nun anders. Nach Auffassung des Gerichts fehlte es an ausreichenden Belegen für den Verdacht, Ulmen habe entsprechende Deepfake-Videos verbreitet. Auch den Eindruck, Ulmen habe solche Videos selbst hergestellt, darf der Spiegel nach der Entscheidung nicht erwecken. Anders als das Landgericht kam das OLG zu dem Schluss, dass dieser Verdacht in der Berichterstattung tatsächlich transportiert wurde, dafür aber ebenfalls keine hinreichende Tatsachengrundlage bestand.
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