TE hat die skandalöse Nominierung der Potsdamer Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts ab 2. Juli sehr kritisch begleitet. Mittlerweile mit mehr als zehn TE-Beiträgen zu dieser Nominierung, zur Schlafmützigkeit der Union und deren Subalternität gegenüber dem linken Lager, zu den hysterischen Reaktionen der gesamten polit-medialen linken Szene auf Kritik an der Kandidatin hat TE zusammen mit anderen Medien einen wichtigen Beitrag geliefert, dass es bislang (noch) nicht zur Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf kam.
Versteckt im Windschatten des Skandals um die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf wurde bisher wiederum weitestgehend „übersehen“, dass die andere SPD-Kandidatin für den 2. Senat des Verfassungsgerichts wohl die noch größere Gefahr für die Demokratie darstellt. Namentlich geht es um die Münchner Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold. TE-Autor Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau und Medienforscher Norbert Bolz halten Ann-Katrin Kaufhold sogar für die noch größere Gefahr.
Professor Norbert Bolz ergänzt: „Man muss Frau Kaufhold dafür dankbar sein, dass sie die Methode, wie man Politik gegen die Bürger macht, so genau benennt.“
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