Die aktuelle Debatte um eine der zur Wahl stehenden Kandidatinnen fürs Bundesverfassungsgericht ist laut dem Verfassungsrechtler Franz Josef Lindner lediglich „vordergründig“. Der eigentliche Vorgang, so Lindner, sei strategisch weitreichender: „sie ist der entscheidende Schritt der SPD auf ihrem Weg zurück ins Kanzleramt.“ Es gehe um ein langfristiges Machtprojekt – mit verfassungsrechtlich hochsensiblen Folgen.
Lindner skizziert ein Szenario, das auf mehreren politischen und juristischen Bausteinen beruhe. Zunächst habe die SPD auf ihrem jüngsten Parteitag beschlossen, ein Verbot der AfD anzustreben. Zuständig für ein solches Verbotsverfahren sei der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts – jener Senat also, dessen personelle Zusammensetzung nun mit SPD-Kandidatinnen verändert werden soll.
Diese vorgeschlagenen Kandidatinnen, so Lindner, hätten sich „öffentlich positiv zu einem Verbotsverfahren geäußert“. Daraus ergebe sich für die SPD eine klare Kalkulation: „Im Falle eines Verbotsantrags steigen also aus Sicht der SPD die Erfolgschancen deutlich.“ Denn gelänge das Verbot, würden die 151 Bundestagsmandate der AfD entfallen. Die Folge: Der Bundestag schrumpft auf 479 Sitze, die Kanzlermehrheit läge dann bei 240 Abgeordneten – eine Marke, die SPD, Grüne und Linke mit ihren derzeitigen 269 Sitzen problemlos erreichen.
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