Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange hatte Anfang Mai den Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz, Jörg Müller, mit sofortiger Wirkung von der Führung der Dienstgeschäfte entbunden. Innenministerin Lange rechtfertigte den Rauswurf von Müller mit einer erheblichen Störung des Vertrauensverhältnisses, denn Müller hatte zwar die Hochstufung des AfD Landesverbandes von Brandenburg am 14. April vorgenommen, doch Lange den entsprechenden Einstufungsvermerk nach Langes Darstellung erst am 5. Mai 2025 vorgelegt – kurz vor der Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission im Landtag.
Brisant und gesellschaftspolitisch wurde die personalpolitische Entscheidung Langes deshalb, weil der Grund in der Einstufung des Landesverbandes der AfD lag, die Müller am 14. April als „gesichert extremistisch“ hochstufte. Müllers politisch motivierte Aktion verwunderte deshalb schon nicht, weil unter Müllers Leitung der Brandenburger Verfassungsschutz sich auf die schiefe Ebene begab, zur politischen Polizei zu werden. Diese Befürchtung muss man leider so lange hegen, solange der Verfassungsschutz Einschätzungen wie Urteile veröffentlicht, die in den demokratischen Prozess eingreifen, ohne dafür Belege zu erbringen. Denn die angeblichen Gutachten, auf die man sich stützen will, werden praktischerweise als „geheim“ eingestuft und damit der Bewertung durch die Öffentlichkeit entzogen. Macht also der Verfassungsschutz, was er will – oder was er nach rotgrüner Meinung soll? TE berichtete über die Hintergründe
Was man von den „Gutachten“ des Verfassungsschutzes generell zu halten hat, kann man inzwischen ja auch auf 1100 Seiten eines anderen „Gutachtens“ nachlesen. Nicht Recht und Gesetz bilden die Grundlage des Gutachtens des Bundesamtes, sondern die Vorstellung eines grünen Gesinnungs-Reglements.
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