Kostenpunkt 75.000 Euro: So kaufen Sie ein Baby

vor 9 Monaten

Kostenpunkt 75.000 Euro: So kaufen Sie ein Baby
Bildquelle: Tichys Einblick

Vergeblich hatte der Verein Frauenheldinnen die Stadt Köln dazu aufgefordert, die Kinderwunschmesse „Wish for a baby“ zu verbieten, die Mitte Oktober mitten in der Stadt ihre Tore öffnete. Auch ein Eilantrag vor Gericht konnte die Durchführung der Veranstaltung nicht verhindern.

Allerdings hatte die Stadt Köln zugesagt, die Einhaltung gesetzlicher Grenzen durch Ordnungsbehörden überprüfen zu lassen. Denn Leihmutterschaft und Eizellspende, zwei der Verfahren, die auf der Messe beworben wurden, sind in Deutschland verboten.

Vertragsanbahnung oder die Erhebung von Daten zur Kontaktaufnahme waren demnach nicht erlaubt – theoretisch. Wie allerdings ein Mitarbeiter des Ordnungsamts auf illegale Umtriebe hätte aufmerksam werden sollen, ist fraglich.

Wer nicht als solcher erkenntlich war, hatte hingegen keinerlei Mühe, Rechtsbrüche festzustellen: Nicht nur die TE-Reporterin vor Ort wurde detailliert über ihre Möglichkeiten, Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen, aufgeklärt – auch Aussagen anderer Besucher der Messe belegen, dass die rechtlichen Grenzen deutlich überschritten wurden.

So berichten zwei Männer, die laut eigener Aussage mehrfach ungefragt angesprochen und in Beratungsgespräche verwickelt wurden: „Nach kurzem Smalltalk (…) setzten wir uns in eine Ecke des Stands und sprachen über die Möglichkeit ein Kind zu erwerben und austragen zu lassen. Wir wurden zunächst gefragt, ob wir den Erwerb zusammen vollziehen würden oder jeweils ein Kind bekommen wollten (…). Die Pakete, die uns angeboten wurden, würden laut Verkäufer bei 35.000 Euro starten; mit 75.000 Euro könne man das VIP-Paket bekommen.“

Beim Einstiegspaket habe man zwei Versuche, wenn es in beiden Fällen nicht „klappe“, müsse man die weiteren Embryonen gesondert bezahlen.

Auch Zahlungsmodalitäten werden detailliert besprochen – Barzahlung ist möglich. Am Ende des Gesprächs geben die Besucher auf Bitten des Agenten ihre Email-Adressen an, mit der Zusage, dass man ihnen Verträge zuschicken werde – ein klarer Verstoß gegen die Auflage, dass keine Kontaktdaten zur Vertragsanbahnung gesammelt werden dürften.

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