Es ist kein verspäteter Aprilscherz: Das sogenannte „Bürgergeld“ erhalten auch Straftatverdächtige, die mit Haftbefehl gesucht werden, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (Bundestagsdrucksache 20/14630) hervorgeht.
Darin heißt es, der Erlass eines Haftbefehls sei kein Hinderungsgrund für die Weiterzahlung der Stütze. Es findet zudem kein Datenabgleich zwischen den Staatsanwaltschaften und den Jobcentern statt.
Dazu erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer:
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










