Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Nicht anders kann man den nach langem Gewürge zustande gekommenen Kabinettsbeschuss vom 17. Dezember 2025 zur Abschaffung des zum 1. Januar 2023 von der „Ampel“ anstelle von ALG II (Hartz IV) und Sozialhilfe eingeführten „Bürgergeldes“ und dessen Ersatz durch eine „Grundsicherung“ sehen. Aber selbst dies ist noch lange nicht ausgemachte Sache. Die parlamentarischen Beratungen sind im Januar 2026 geplant. Wenn, ja, wenn alles glatt läuft, soll die neue „Grundsicherung“ zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld ablösen.
Ja, wenn: Das heißt, es könnte wie bei der Rentenreform koalitionsinterne Abweichler geben. Diesmal aus der Ecke der SPD. Und assistiert von „Größen“ wie Marcel Fratzscher (DIW) und den üblichen verdächtigen Sozial-NGOs: „Paritätischer“, AWO, Diakonie usw. Zudem sind nicht wenige SPD-Abgeordnete bekennende Jusos. Letztere hatten im Chor mit der Arbeits- und Sozialministerin, SPD-Co-Vorsitzenden Bärbel Bas Änderungen am Bürgergeld vehement als „Bullshit“ etikettiert. Der Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025 ist da relativ vage. Dort kommt das Bürgergeld namentlich nur zweimal vor. Einmal heißt es: „Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um.“ Dann kommt „Bürgergeld“ noch einmal unter der Überschrift „Haushaltskonsolidierung“ vor.
Für die rund 5,5 Millionen Bürgergeldempfänger von jährlich rund 48 Milliarden Staatsgeldern (davon 47 Prozent Nicht-Deutsche, vor allem Ukrainer, Afghanen, Syrer, und insgesamt 1,8 Millionen Erwerbsfähige) soll es „verschärfte“ Regeln geben. Es soll ein kompletter Wegfall von Leistungen möglich werden, wenn Bezieher des Bürgergeldes nicht erreichbar sind. Bei drei versäumten Einladungen zu Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Auch der Verlust der Wohnkostenübernahme droht.
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










