Die neu veröffentlichte Urteilsbegründung des Landgerichtes Berlin zur Correctiv-Potsdam-Recherche unterstreicht: Zahlreiche Kernaussagen von Correctiv waren Falschbehauptungen. Rechtsanwalt Ralf Höcker ist am Dienstagmorgen bei NIUS Live zugeschaltet und kommentiert die Urteilsbegründung gegen Correctiv so: „Die Watsche ist maximal!“ Das Gericht habe gesagt: „Es ist vollkommen egal, wie man den Bericht von Correctiv versteht“, so Höcker, „er ist in jedem Fall rechtswidrig“.
Das Gericht habe zwei zentrale Behauptungen Correctivs ausgemacht. Zum einen, dass in Potsdam die Ausweisungen deutscher Staatsbürger geplant worden seien, zum anderen, dass nicht assimilierten Staatsbürgern mit Migrationshintergrund die Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden soll. Höcker führt aus, dass das Landgericht die Ausweisungsbehauptung nun als Tatsachenbehauptung ansehe und urteile: Die ist falsch.
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